NBO

General terms and conditions of

NBO

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen NBO Event GmbH, Ronsdorfer Straße 74, 40233 Düsseldorf, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: NBO Event GmbH, Ronsdorfer Straße 74, 40233 Düsseldorf, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Verschiebung, endgültige Terminierung und Abbruch der Veranstaltung

    Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verschiebung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, gemäß Ziffer 6 vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.

    Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, dh Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom gemäß Ziffer 6 Vertrag zurücktreten.

    Verhalten in der Veranstaltungsstätte

    Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen haftet auch im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.

    Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

    Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

    a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

    b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;

    c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;

    d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.

    Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

    Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.

    Bildaufnahmen

    Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Sportdaten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder der zuständige Verband und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (zB Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den zuständigen Verband sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

    Vertragsstrafe

    Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,–- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.

    Datenschutz

    Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO können der unter https://vivenu.com/seller/german-beach-tour-vtho/dataprivacy abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

    Ergänzungen und Änderungen

    Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Camping-Nutzungsordnung

    Veranstalter: NBO Event GmbH, Ronsdorfer Straße 74, 40233 Düsseldorf

    1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Diese AGB gelten für den Erwerb von Tickets (Zutritts-, Teilnahme- oder Campingberechtigungen) für die German Beach Tour, die über vivenu vertrieben werden.

    Mit Abschluss des Kaufvorgangs kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen der NBO Event GmbH (Veranstalter) und dem Endkunden zustande. vivenu ist lediglich Technologiepartner und Zahlungsabwickler.

    Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Bestätigung durch vivenu (Zusendung der Ticket-ID). Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

    2. Besondere Bedingungen für den Campingplatz

    Für Inhaber eines Camping-Tickets gelten zusätzlich folgende verbindliche Regeln:

    Altersbeschränkung: Das Mindestalter für die Campingnutzung beträgt 18 Jahre.

    Wann öffnet das Camp? Das Camping-Gelände ist von Mittwoch (26.08.) 14:00 Uhr bis Montag (31.08.) 12:00 Uhr geöffnet.

    Wann kann ich einchecken? (Check-In Zeiten) Bitte beachtet, dass der Check-In Point (an dem ihr euer Bändchen bekommt) feste Öffnungszeiten hat. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich:

    Mittwoch (Anreisetag): 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Donnerstag & Freitag: 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Nach Freitag, 20:00 Uhr, ist kein Check-In mehr möglich.

    Wann muss ich auschecken? Der Check-Out (für die Rückgabe des Müllpfands) ist am Sonntag von 15:00-22:00 Uhr und Montag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Bis spätestens 12:00 Uhr muss der Platz geräumt sein.

    Zuweisung: Das Zelten ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Platzaufsicht weist die Plätze zu; ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

    Zeltmaße: Max. 2 qm innere Zeltfläche pro Person (addierbar, z. B. 6 qm für 3 Personen). Pavillons, Vorzelte oder Zusatzzelte sind untersagt.

    Müllpfand: Vor Ort wird beim Check-in ein Müllpfand von 10 € erhoben. Dies kann problemlos per Karte vor Ort bezahlt werden. Die Rückerstattung erfolgt beim Check-out gegen Rückgabe des Campingbändchens und eines gefüllten Müllbeutels.

    3. Besondere Bedingungen für den Caravan-/Wohnmobilplatz

    Es kann lediglich 1 Ticket pro Bestellvorgang gekauft werden.

    Für Inhaber eines Caravan-/Wohnmobil-Camping-Tickets gelten folgende verbindliche Regeln:

    Es gelten diese Veranstaltungs-AGB`s, zusätzlich gibt es allgemeine AGB`s des Caravanstellplatzes, bitte diese ebenfalls sorgfältig durchlesen.Die Veranstaltungs AGB´s werden durch die des Caravanplatzes (TOPPARK) erweitert. Im Falle von Abweichungen haben diese Veranstaltungs AGB´s Vorrang.

    Altersbeschränkung:

    Für den Caravanstellplatz gibt es kein Mindestalter.

    Wann öffnet das Camp?

    Der Caravan-Campingplatz ist von Mittwoch (26.08.) 14:00 Uhr bis Montag (31.08.) 12:00 Uhr geöffnet. Bei verspäteter Abreise wird eine weitere Nacht, in Höhe von 70€, berechnet.

    Wann kann ich einchecken? (Check-In Zeiten)

    Bändchen und die aufladbare Karte können am Check-In-Point beim Campingplatz abgeholt werden. Die Karte gilt als Einfahrtsticket auf den Stellplatz.

    Öffnungszeiten Campingplatz Check-In-point:

    Mittwoch (Anreisetag): 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Donnerstag & Freitag: 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Nach Freitag, 20:00 Uhr, ist kein Check-In mehr möglich.

    Wann muss ich auschecken?

    Bis spätestens Montag um 12:00 Uhr muss der Platz geräumt und die Karte abgegeben werden.

    Zuweisung:

    Das Abstellen von Caravans, Wohnmobilen und Campingfahrzeugen ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Plätze werden vor Ort zugeteilt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.

    Stellplatzgröße:

    Die maximal zulässige Stellplatzgröße beträgt 10x6m pro Ticket.

    Vorzelt und Markisen:

    Sonnensegel oder Markisen sind erlaubt, sofern sie innerhalb der zugewiesenen Stellfläche bleiben und nicht fest im Boden verankert werden müssen. Zusätzliche separate Zelte, Vorzelte oder Pavillons sind untersagt.

    Strom und Wasser:

    Am Caravan-Campingplatz besteht pro Stellplatz die Möglichkeit, sich an einen Stromanschluss anzuschließen.

    Die Nutzung erfolgt über eine aufladbare Karte, über die der jeweilige Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet wird. Diese Karte wird bei Abholung der Bändchen an dem Campingplatz Check-In-Point ausgegeben, hierfür wird vor Ort 5€ Pfand eingesammelt.

    Diese Karte kann auf dem Caravanstellplatz vor Ort am Terminal aufgeladen werden, nicht genutztes Guthaben wird nach Abgabe der Karte am Terminal zurücküberweisen. Dort erhält man ebenfalls die 5€ Pfand zurück.

    Der Strom- und Wasserverbrauch wird nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Der Preis beträgt 0,80 € pro Kilowattstunde (kWh). Pro Dusche zahlt man ca. 2-3€, der genaue Preis kann vor Ort eingesehen werden. Aufgrund dessen ist keine Wasser- und Strompauschale im Ticketpreis enthalten. Zusätzlich besteht während der regulären Öffnungszeiten des Schwimmbads die Möglichkeit, die Duschen dort kostenfrei zu nutzen.

    Ein Anspruch auf eine dauerhafte oder unterbrechungsfreie Strom- oder Wasserversorgung besteht nicht.

    Bei Verlust der Karte besteht kein Anspruch auf Erstattung des bereits geladenen Guthabens.

    Gibt es eine maximale Personenzahl pro Fahrzeug?

    Ja, es dürfen bis zu 4 Personen in einem Fahrzeug schlafen.

    4. Ticketnutzung und Weitergabe

    Tickets werden digital (E-Mail/Link) bereitgestellt. Ein Hardticket-Versand erfolgt nur gegen Gebühr, sofern angeboten.

    Der Weiterverkauf oder die gewerbliche Nutzung von Tickets ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 500 € pro Ticket erhoben werden.

    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht. Käufe sind verbindlich.

    Tickets können weitergegeben werden und sind nicht namentlich gebunden. Nach dem Check-In gilt das Ticket als eingelöst und das vergebene Bändchen kann nicht weitergegeben werden.

    5. Sicherheit, Verbote und Ordnung (Hausordnung)

    Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Der Zutritt kann verweigert werden bei Alkoholisierung, Drogenkonsum oder Mitführen verbotener Gegenstände.

    Generelle Verbote: Glasbehälter, Drohnen, Pyrotechnik, Fackeln, Waffen, Tiere (keine Hunde auf dem Campingplatz!), sowie rassistisches oder extremistisches Propagandamaterial.

    Camping-Spezifika: Grillen und offenes Feuer sind verboten. Ausschließlich Gaskartuschen bis 0,5l (max. eine pro Person) sind unter Aufsicht erlaubt. Stromerzeuger/Aggregate sind untersagt.

    Nachtruhe: Von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist elektronisch verstärkte Musik verboten.

    Wasser & Baden: Das Schwimmen im See des Revierparks Wischlingen ist strengstens untersagt. Im Camping-Ticket ist jedoch der Zugang zum Hallen- und Freibad inkludiert.

    Fluchtwege: Markierte Fluchtwege sind zwingend Tag und Nacht freizuhalten.

    Zutrittskontrolle & Umfriedung: Das Campinggelände ist befriedetes Besitztum und für die Dauer der Veranstaltung vollständig umzäunt. Der Zutritt wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert und ist ausschließlich Inhabern eines gültigen Camping-Bändchens vorbehalten. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und Personen ohne gültige Zutrittsberechtigung des Geländes zu verweisen.

    6. Absage, Verschiebung und Abbruch

    Der Veranstalter behält sich Programmänderungen oder Verschiebungen vor. Bei wesentlichen Änderungen oder Absage besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (abzüglich Rückabwicklungskosten).

    Bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung besteht kein Erstattungsanspruch, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

    7. Haftung

    Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

    Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    Die Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen (Zelte, Wertsachen) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zur Sicherung stehen Schließfächer zur Verfügung.

    Haftung Schließfächer: Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Fächer, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters vor. Die Einlagerung von Gegenständen mit einem Gesamtwert von mehr als 500 € ist untersagt. Der Nutzer ist für das korrekte Verschließen des Fachs selbst verantwortlich.

    Der Gast haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden an den Anlagen des Revierparks Wischlingen.

    8. Bildaufnahmen

    Durch den Zutritt willigt der Ticketinhaber ein, dass im Rahmen der Berichterstattung und Promotion (TV, Internet, Social Media) Bild- und Tonaufnahmen von ihm erstellt und ohne Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt verwertet werden dürfen (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO).

    9. Vertragsstrafe und Platzverweis

    Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Campingregeln kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Zusätzlich behält sich der Veranstalter bei schuldhaften Verstößen eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € vor.

    10. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters (Düsseldorf).

    Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.

    Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird.